Bundesgesetz zum Einsatz elektronischer Mittel für Behördenaufgaben tritt am 1. Januar in Kraft
Verfasst von ictk am Mi, 22. November 2023 - 16:07Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die dazugehörige Verordnung (EMBAV) sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Damit sollen die Rechtsgrundlagen für die digitale Transformation der Bundesverwaltung und für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen werfen, heisst es in einer Aussendung dazu.
