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Der schweizerische Bundesrat will aus dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ein Bundesamt machen. Er habe das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis Ende 2022 Vorschläge auszuarbeiten, wie das Amt ausgestaltet und in welchem Departement es angesiedelt werden soll, heisst es in einer Aussendung des Bundesrates.

Grund dafür sei, dass die Bedeutung der Cybersicherheit in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark zugenommen habe. So habe der Bundesrat bereits 2019 mit der Schaffung des NCSC, das im Generalsekretariat des EFD angesiedelt ist, einen wichtigen Grundstein gelegt. Seither habe sich das NCSC stark weiterentwickelt. Neben dem Ausbau der technischen Fachstelle, dem Govcert, sei eine Anlaufstelle für Meldungen von Cybervorfällen aus der Bevölkerung und Wirtschaft aufgebaut sowie ein Schwachstellen-Management etabliert worden. Mit rund 40 Mitarbeitenden nehme das NCSC Kernaufgaben beim Schutz der Schweiz vor Cyberbedrohungen wahr. Es unterstütze Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und bei der Bewältigung von Vorfällen, betreibe die nationale Anlaufstelle für Fragen zur Cybersicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft und sei vom Bundesrat als zentrale Meldestelle bei der Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe vorgesehen.

Mit der steigenden Bedeutung der Cybersicherheit würden auch die Aufgaben des NCSC umfangreicher und wichtiger, schreibt der Bundesrat weiters. Er habe deshalb geprüft, wie das NCSC künftig als eigenständige Organisation geführt werden könne. Er habe dabei verschiedene Optionen wie die Auslagerung des NCSC aus der zentralen Bundesverwaltung, einen gemeinsamen Betrieb mit den Kantonen oder eine Umgestaltung des NCSC in eine Public-Private Partnership analysiert. Er sei jedoch zum Schluss gekommen, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden solle. Er werde das NCSC zusätzlich gestärkt und daraus ein Bundesamt für Cybersicherheit geschaffen.