Amazon-Warenhaus in der Nähe von Madriid (Bild: Wikipedia/CC BY-SA 3.0)

Die EU-Kommission bezichtigt den US-amerikanischen Online-Versandhandelsriesen Amazon seit Jahren, im Wettbewerb mit anderen Anbietern seine Marktmacht zu missbrauchen. Nun haben sich die beiden Parteien geeinigt und Amazonas entsprechende Änderungen der Geschäftspraktiken angekündigt, die letztendlich den Verbrauchern zugute kommen sollen.

"Die Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten und vergrössern die Auswahl, was konkurrierenden unabhängigen Einzelhändlern und Beförderungsunternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute kommt", kommentierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Einigung. Amazon wurde unter anderem vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Hintergrund dazu ist, dass Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler bereitstellt. "Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere geschäftliche Vorgehensweisen ändern müssen", betont Vestager.

Amazon sicherte zu, dass etwa Daten besser vor der Nutzung durch Amazon geschützt werden sollen, wie die EU-Kommission weiters mitteilte. Der europäische Verbraucherverband Beuc begrüsste die Entwicklung. Amazons Zusagen sollten dazu führen, dass das Unternehmen eine grössere Auswahl biete, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher leichter nach den besten Angeboten suchen könnten, gab Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens bekannt.

Schon im vergangenen im Sommer hatte der Internetgigant Zugeständnisse angekündigt. Daraufhin holte die EU-Kommission Rückmeldungen von Amazon-Rivalen ein. Nach erneuten Anpassungen durch Amazon kam die EU-Kommission dann zu dem Ergebnis, dass ihre Bedenken ausgeräumt seien, wie aus der Mitteilung der Wettbewerbshüter hervorgeht. "Die Kommission hat daher entschieden, die angebotenen endgültigen Verpflichtungen für Amazon rechtsverbindlich zu machen." Verstösst Amazon gegen die nun getätigten Zusagen, können Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes des Konzerns fällig werden.

Zusagen machte Amazon auch hinsichtlich eines "diskriminierungsfreien" Zugangs zur Teilnahme am Prime-Programm des Online-Versandhändlers, über das Abo-Kund:innen auch Artikel anderer Händler kostenlos geliefert bekommen. Prime-Händler sollen auch selbst auswählen können, mit welchem Versanddienst ihre Waren zugestellt werden. Zudem soll in der sogenannten Buy Box mit hervorgehobenen Artikeln künftig mehr als ein Händler Platz finden. In der Buy-Box von Amazon werden Angebote gut sichtbar angezeigt – die Artikel können dort sehr einfach gekauft werden.