Samsung-Erbe Lee Jae Yong beruft gegen Hafturteil

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Samsung-Erbe Lee Jae Yong hat nach seiner Verurteilung zu einer fünfjährigen Haftstrafe Berufung eingelegt. Gemäss einer vom zentralen Bezirksgericht in Seoul veröffentlichten Mitteilung, hat der Anwalt des Milliardenerbers Widerspruch deponiert. Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in Berufung zu gehen. Sie hatte zwölf Jahre Haft für den Grossunternehmer gefordert.

Finnisches Gericht verurteilt Pirate Bay-Gründer wegen Urheberrechtsverletzungen

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Nach mehr als sechs Jahren wurde in einem Gerichtsprozess in Finnland gegen die Pirate Bay ein Urteil gefällt: Zwei der Gründer der Torrent-Suchmaschine wurden zur Zahlung von insgesamt 405.000 Euro (460.000 Franken) verurteilt. Die zwei Verurteilten Fredik Neij und Gottfrid Svartholm waren nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Der Prozess war von der IFPI, der International Federation oft he Phonographic Industry, angestossen worden.

Atari klagt Nestle

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Atari hat eine Klage gegen Nestle eingebracht. Der Videospielhersteller mit Zentrale in New York wirft dem Schweizer Lebensmittelkonzern vor, für eine Werbung für Kit-Kat-Schokoriegel den Games-Klassiker "Breakout" ohne Berechtigung abgekupfert zu haben. Nestle soll es mit der Werbung auf "nostalgische Baby Boomer, die Generation X sowie auf Millennials und Post-Millennial Gamer" abgesehen haben, so Atari. Nestle will sich gegen die Vorwürfe zu Wehr setzen, wie Reuters berichtet.

Deutsches Gericht erklärt Werbeblocker als zulässig

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Die deutschen Medienkonzerne Prosiebensat.1, RTL und die "Süddeutsche Zeitung" mussten in der juristischen Auseinandersetzung um Ad-Blocker im Internet eine weitere Niederlage einstecken. Die Software des Anbieters Eyeo, mit dem Nutzer Werbung auf Internetseiten ausblenden können, sei nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht München. Der Senat wies damit Berufungsklagen gegen Urteile des Landgerichts zurück.

US-Gov möchte Millionen IP-Adressen von Trump-Protestern einsehen

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Das US-Justizministerium will erfahren, wer sich online für eine Demonstration gegen den US-Präsidenten Donald Trump vernetzt hat. Auf der Webseite "disrupt20j.org" konnten sich Aktivisten über geplante Initiativen am Tag von Trumps Amtseinführung (dem 20. Januar, daher 20j) zusammenschliessen. Nun soll Dreamhost, auf dem die Seite gehostet wird, die IP-Adressen von rund 1,3 Millionen Nutzer übermitteln.

Microsoft und Kaspersky rauchen Friedenspfeife

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Der Streit zwischen dem russischen Unternehmen Kaspersky und Microsoft ist vorbei. Kaspersky warf Microsoft vor, seine Marktdominanz auszunutzen, um unabhängige Anbieter von Antivirus-Software aus dem Markt zu drängen. Dagegen ging das Unternehmen im Juni mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission vor. So würden die Nutzer des Betriebssystems Windows 10 dazu angehalten, die Software Windows Defender zu verwenden.

Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe für Samsung-Erben

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Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Südkoreas frühere Präsidentin Park Geun Hye hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Erben des Grosskonzerns Samsung beantragt. Lee Jae Yong, der derzeit als Vizepräsident von Samsung Electronics amtiert, sei der "ultimative Begünstigte" der Straftaten in dem Skandal gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag.

Apple zu 500 Mio. Dollar-Busse verdonnert

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Apple soll nach einem verlorenen Patentstreit mit einer US-Universität gut eine halbe Milliarde Dollar zahlen. Der zuständige Richter erhöhte die Summe von 234 auf 506 Mio. Dollar, weil Apple nach dem Urteil im Jahr 2015 das Patent weiterhin verletzt habe, bis es Ende 2016 auslief. Bei dem Patent der University of Wisconsin geht es um eine Technologie, die Chips effizienter machen soll. Apple entwickelt für seine Mobil-Geräte bereits seit einiger Zeit eigene Prozessoren auf Basis von Technologie des Chipdesigners ARM.

EuGH entscheidet über Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada

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Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute Mittwoch darüber, ob das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada gegen Grundrechte der EU-Bürger verstösst. Sollten die Richter die Frage bejahen, müssten die Vertragsparteien beanstandete Bestimmungen noch einmal überarbeiten. Zudem ist es denkbar, dass auch bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen.

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