Logobild: Tiktok

Das Landgericht München I hat in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Videoportal Tiktok entschieden, dass die vom chinesischen Internetriesen Bytedance betriebene Plattform urheberrechtlich geschützte Werke nicht unter Verweis auf laufende Gespräche unentgeltlich nutzen darf, wenn sie die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führt. Diensteanbieter seien nämlich verpflichtet, "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke zu erwerben. Eine "Hinhaltetaktik" sei daher nicht zulässig, so das Landgericht.

Der Rechtsstreit erfolgte aufgrund der Klage einer Firma, die Tiktok unberechtigte Veröffentlichungen mehrerer Filme aufmerksam gemacht und der Social-Media-Plattform angeboten hatte, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Zwar nahm Tiktok die betreffenden Werke daraufhin von der Plattform, auf der die Nutzer vorrangig Videoclips erstellen und miteinander teilen, gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab. Auch kam es nicht zu einem Vertragsabschluss, weshalb die Firma die Bytedance-Tochter letztlich unter anderem auf Unterlassung verklagte.

Die Video-App wehrte sich daraufhin mit dem Argument, dass die Urheberrechtsreform von 2021 verhindern solle, dass Online-Anbieter während laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenpartei verklagt würden. Das Landgericht erteilte dem aber nun eine Abfuhr: "Das konkrete Verhalten der Beklagten liess nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen", begründeten die Rechtsspreecher.

Auch seien die Verhandlungen einseitig verlaufen, Tiktok habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben, weshalb das Landgericht Tiktok zu Unterlassung sowie Auskunft verurteilte und das Unternehmen zudem zum Schadenersatz verpflichtete. Dessen Höhe könne aber erst in einem zweiten Schritt festgestellt werden, nachdem Tiktok Auskunft erteilt habe, wie genau die Filmausschnitte genutzt würden, heisst es. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.

Abseits dieser juristischen Auseinandersetzung in der bayrischen Landeshauptstadt hat auch der weltgrösste Musik-Konzern Universal Music vor kurzem damit begonnen, Songs seiner Künstler aus der Video-App zu entfernen, nachdem er Verhandlungen über eine Verlängerung der bisherigen Vereinbarung für gescheitert erklärt hatte. Tiktok erlaubt es Nutzern, Videodateien hochzuladen und zu teilen, die sie zum Beispiel mit Songs unterlegen.