Symbolbild: Pixabay/Erich Westendarp

In einer Strommangellage verhindern Bewirtschaftungsmassnahmen den Zusammenbruch der Stromversorgung. Mit der Telekommunikation hat eine weitere Branche Vorschläge zur Senkung des Stromverbrauchs ausgearbeitet. Der Bundesrat hat diese nach seiner heutigen Sitzung in die Vernehmlassung geschickt.

In einer Strommangellage ist die Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen braucht es jedoch spezifische Lösungen. Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf sieht bei Kontingentierungen Einschränkungen des Stromverbrauchs im Mobilfunk vor. Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, werden von der Kontingentierung ausgenommen. Solche Ausnahmen werden gemäss Bundesrat-Aussendung nur gewährt, wenn branchenspezifische Lösungen zur Reduktion des Stromverbrauchs vorliegen.

Der Verordnungsentwurf nun enthält drei Stufen. In der ersten Phase werden gemäss Aussendung die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder abgeschaltet und grosse Datenmengen nur noch verzögert übertragen. Der zweite Schritt betrifft die mittleren Mobilfunk-Frequenzbänder. In der dritten Stufe schliesslich werden 10 Prozent der Makro-Antennenstandorte abgeschaltet.

Vorgängig zur ersten Stufe sei vorgesehen, gewisse Websites zu sperren. Von dieser Sperre betroffen wären viel genutzte Plattformen, darunter für soziale Medien, Videos und Musik. Die Sperre gehe der darauffolgenden stufenweise Abschaltung von Frequenzbändern voraus, heisst es.

Insgesamt könnten die Massnahmen die Datenübertragung erschweren. Es könne zu längeren Wartezeiten oder fehlenden Datenverbindungen kommen, etwa bei Bezahlterminals oder Authentifizierungen. Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen.

Die Vernehmlassung für den Entwurf der Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk dauert bis zum 21. Mai. Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer Branchenlösung. Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.