Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen (Foto: Kapi)

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat beschlossen, die Konzession für die landesweite Grundversorgung ab 2024 für eine Dauer von acht Jahren erneut an Swisscom zu vergeben. Eine Interessenabklärung bei den grössten, für die Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt habe ergeben, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert sei, teilt die Comcom mit.

Eine Ausschreibung der Grundversorgungskonzession für den Zeitraum ab 2024 würde somit nicht unter Wettbewerbsbedingungen erfolgen, heisst es. Für diesen Fall sehe das Fernmeldegesetz vor, dass die Comcom eine Anbieterin zur Erbringung der Grundversorgung heranziehen kann.

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, welche den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024 definiert. Ab diesem Zeitpunkt kann die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 respektive 8 Mbit/s wählen.

Dabei gilt neu explizit das Subsidiaritätsprinzip. Wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort als erfüllt und die Konzessionärin muss kein Grundversorgungsangebot mit 80/8 Mbit/s bereitstellen. Die Umsetzung der Grundversorgung erfolgt technologieneutral. So könne die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen, betont die Comcom.