Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Der schweizerische Bundesrat will die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung ausbauen. Ab 2024 werde die Grundversorgung neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s umfassen, lässt er via Aussendung verlauten. Die entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste hat er im Rahmen der heutigen Sitzung gutgeheissen. Das komme jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich seien. Die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom kann nun das Verfahren für die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession lancieren.

Der Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten sei für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen unerlässlich, wie gerade auch die Covid-19-Pandemie verdeutlicht habe, schreibt der Bundesrat. Das bisherige Grundversorgungsangebot werde deshalb in der neuen Konzession ab 2024 weiter ausgebaut. Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste FDV hat der Bundesrat das Angebot den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst. Künftig sollen die Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit bzw. 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80/8 Mbit/s wählen können.

Die Verordnungsanpassung sieht laut Mitteilung neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, sei kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung werde dabei technologieneutral umgesetzt. So könnten Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das diene der raschen Umsetzbarkeit. Ebenso werde eine Preisobergrenze festgelegt. Ein Internetzugangsdienst mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken im Monat (ohne Mehrwertsteuer).

Aktuell ist Swisscom die Inhaberin der Grundversorgungskonzession, welche Ende 2023 ausläuft. Die Comcom, die für die Zuteilung der Grundversorgungskonzession zuständig ist, kann nun die Vergabe der künftigen Konzession ab 2024 lancieren.

Der Umfang der Grundversorgung woll weitgehend beibehalten werden, heisst es weiters. Einzig der Telefondienst mit drei Telefonnummern werde aus der Grundversorgung entfernt. Mit diesem Dienst könnten gleichzeitig mehrere Rufnummern bedient werden, was das parallele Führen von mehreren Gesprächen möglich mache. Grund für die Streichung dieses Angebots sei zum einen die gesunkene Nachfrage. Zum anderen halte der Markt ausreichend Alternativen für das Telefonieren mit mehreren Rufnummern bereit, zum Beispiel webbasierte Applikationen.