Symbolbild: SBB

Swisscom Broadcast von der SBB den Zuschlag erhalten ein Kundenfrequenzmesssystem zu entwickeln, das an Schweizer Bahnhöfen zum Einsatz kommen soll. Bislang (seit zehn Jahren) hat die SBB beim Ein- und Ausgang und zum Teil auch in den Bahnhöfen drinnen die Anzahl Personen mit einem eigenen Kundenfrequenzsystem gemessen. Vereinzelt wurden damit Personenströme dargestellt. Mit dem System von Swisscom Broadcast soll dies nun vermehrt möglich sein.

Damit könne die SBB die Sicherheit im Bahnhof wo nötig erhöhen, Reinigungspläne optimieren und dafür sorgen, dass das richtige Angebot am richtigen Ort sei, heisst es in einer Aussendung dazu. Kunden und Reisende könnten zudem davon profitieren, wenn beispielsweise bei Umbauten Durchgänge richtig dimensioniert würden.

Das Messsystem von Swisscom Broadcast erfasse laut den Infos keine personenbezogenen Daten. Es bestünden daher auch keine Risiken einer Datenschutzverletzung, betont die SBB. Dennoch habe die SBB für das eingegangene Angebot eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) vorgelegt. Dieser habe gegen den in der Datenschutz-Folgenabschätzung beschriebenen Einsatz des Kundenfrequenzmesssystems keine Einwände.

Das neue System soll ab 2024 schrittweise eingeführt werden. In einem ersten Schritt werden demnach die Systeme der bereits ausgerüsteten Bahnhöfe ersetzt. Voraussichtlich ab 2025 folge dann die Ausrüstung weiterer Bahnhöfe. Informationen zum Nutzen und der Funktionsweise sowie eine Liste der Bahnhöfe, die mit einem Messsystem ausgerüstet sind, sind auf der Webseite 'Personenflüsse' Webseite 'Personenflüsse' ersichtlich.

SBB schreibt Monitore und Videokameras für neue Züge aus:
Die SBB wird demnächst auch eine Ausschreibung für Videokameras und Kundeninformationsmonitore publizieren. Die neuen Geräte werden in Zügen eingesetzt, welche die SBB in der Zukunft beschaffen wird. Die Monitore sollen im Betrieb möglichst energieeffizient sein und müssen die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vollumfänglich erfüllen. Videokameras müssen die Anforderungen der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV ÖV) erfüllen und seien zum Schutz der Reisenden, der Mitarbeitenden und des Betriebs seit über 20 Jahren im Einsatz.