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Mit Hilfe von neuen Exportvorschriften will die Europäische Union den Missbrauch von digitalen Überwachungstechnologien eindämmen. Wie der derzeitige deutsche EU-Ratsvorsitz sowie auch Vertreter des Europaparlaments bekannt gaben, wurde am Montagabend eine vorläufige politische Einigung über die geplante Überarbeitung der sogenannten Dual-Use-Verordnung erzielt. Diese Bestimmung legt die Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern fest, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Dazu gehören unter anderem bestimmte Chemikalien, aber insbesondere auch Software oder Technologien.

Gemäss dem deutschen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sollen die neuen Vorschriften "für das richtige Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Wahrung unserer Sicherheitsinteressen und der Förderung der Menschenrechte" sorgen. Ein Schwerpunkt werde es künftig sein, Technologien zu kontrollieren, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnten. Das seien insbesondere Güter für digitale Überwachung.

Der zuständige Berichterstatter der EVP-Fraktion, Sven Simon (CDU), kommentierte: "Wie wichtig solche Exportkontrollen sind, zeigt derzeit der Einsatz dieser Überwachungstechniken zur Repression gegen Demonstranten in Belarus." Für die Glaubwürdigkeit der EU sei es von entscheidender Bedeutung, mit effektiveren Normen und Kontrollen zu verhindern, dass europäische Technik in die Hände von Despoten fällt.

Nach Angaben aus der EU-Kommission sollen die neuen Vorschriften im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Zuvor muss die Einigung noch offiziell vom Parlament und vom EU-Ministerrat angenommen werden.