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Das Mobilfunknetz muss auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangellage betriebsfähig bleiben, um Notrufdienste, den öffentlichen Telefondienst und den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Der Bundesrat will die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) daher gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) in diesem Sinne entsprechend anpassen.

Interessierte Kreise können der Bakom-Mitteilung zufolge bis zum 16. Februar 2024 im Rahmen der Vernehmlassung dazu Stellung nehmen.

Konkret schläg der Bundesrat vor, dass die in der FDV festgelegten neuen Anforderungen nicht für Videodienste über das Internet gelten sollen, da sie das Netz überlasten könnten. Eine Ausnahme seien Videos von öffentlichem Interesse.

Die drei in der Schweiz tätigen Mobilfunkkonzessionärinnen müssten daher an zentralen Standorten sowie an den Sendeanlagen eine Notstromversorgung installieren. Mithilfe der Massnahmen müssten sie die mobile Kommunikation bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gewährleisten. Jede Konzessionärin habe ausserdem dafür zu sorgen, dass bei Stromausfällen in jeder Gemeinde 99 Prozent ihrer Anwender ihr Mobilfunknetz nutzen können.

Gemäss den Übergangsbestimmungen haben die Mobilfunkkonzessionärinnen fünf Jahre Zeit, um die Massnahmen zur Gewährleistung der Notrufdienste umzusetzen, und drei weitere Jahre zur Sicherstellung des Zugangs zum öffentlichen Telefondienst und zum Internet. Sechs Monate nach Inkrafttreten der revidierten FDV müssen sie einen Umsetzungsplan und anschliessend jährliche Zwischenstandsberichte einreichen. Falls ein begründeter Verdacht bestehe, dass die neuen Bestimmungen nicht eingehalten würden, könnten die Mobilfunkkonzessionärinnen dazu verpflichtet werden, sich auf eigene Kosten einem Audit zu unterziehen.

Die Mobilfunkkonzessionärinnen können den Infos zufolge die Massnahmen zur Erreichung der in der FDV definierten Ziele frei wählen. Sie müssen die Kosten der Härtung ihres Mobilfunknetzes selber tragen. Gemäss einer Regulierungsfolgenabschätzung belaufen sich die jährlichen Kosten für die drei Unternehmen auf rund 150 Millionen Franken.