Die Flugzeuge im Flughafen London Gatwick blieben leer (Symbolbild: Pixabay/CC)

Der Flugbetrieb bei Europas siebentgrösstem Flughafen London-Gatwick wurde aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingestellt. Da mehrere Drohnen über dem Rollfeld gesichtet worden seien, wurden am Mittwochabend um 21.03 Uhr Ortszeit alle Starts und Landungen bis auf Weiteres ausgesetzt.

Medienberichten zufolge sassen viele Passagiere stundenlang in ihren startklaren Maschinen fest, während ankommende Flieger zu – teils Hunderte Kilometer entfernten – Flughäfen umgeleitet wurden. Um 3.01 Uhr wurde der Flugbetrieb zwar wieder aufgenommen – eine entsprechende Twitter-Nachricht wurde wieder gelöscht – nur eine Dreiviertelstunde später nach erneuter Sichtung mehrerer Drohnen aber wieder gestoppt.

"Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Passagieren für die Unannehmlichkeiten, aber die Sicherheit unserer Passagiere und Mitarbeiter hat oberste Priorität“, hiess es auf der Twitter-Seite des Flughafens. Gemeinsame Untersuchungen mit der Polizei seien angelaufen. In den Sozialen Netzwerken machten unterdessen Reisende ihrem Ärger Luft und fragten, wie es sein könne, dass Grossbritanniens zweitgrösster Flughafen seinen eigenen Luftraum offenbar nicht im Griff habe. Die Fluggesellschaft British Airways entschuldigte sich bei einer betroffenen Frau und verwies auf den Drohnen-Zwischenfall: Derartige Störungen seien etwas, „was wir nicht unter Kontrolle haben“.

Laut BBC hätten sich die unbemannten Fluggeräte einer Start- und Landebahn genähert. Umgehend sei der Flugbetrieb eingestellt worden. Hinweise auf ein rasches Ende des Verkehrschaos mitten in der Vorweihnachtszeit gab es nicht. Im Gegenteil: Reisenden und Abholenden wurde geraten, auch im weiteren Tagesverlauf vorsichtshalber mit der jeweiligen Airline den Flugstatus abzuklären.

Die Drohnenbesitzer könnte der Vorfall teuer zu stehen kommen. Ende Juli wurden in Grossbritannien nämlich neue Regeln in Kraft gesetzt, nach denen sich Drohnenbesitzer und -besitzerinnen strafbar machen, sobald sich ihre unbemannten Fluggeräte einem Flughafengelände auf weniger als einen Kilometer nähern. Wird gar ein Flugzeug durch die Drohne gefährdet, riskiert der Besitzer eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.