Millionenbusse für Steam (Bild:Valve)

Ungemach für den Steam-Betreiber Valve. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gegem die verantwortliche Firma dieser Gamingplattform eine Millionenstrafe bestätigt. Steam habe versucht, die Gamer daran zu hindern, ihre Spiele über EU-Landesgrenzen hinweg zu betreiben. Dieses Geoblocking ist in der Union seit 2018 in den meisten Fällen untersagt.

Die Richter wiesen gemäss Mitteilung eine Klage des Unternehmens Valve in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und die Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und Zenimax gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstossen hätten.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist, dass die EU-Kommission 2021 eine Strafe in Höhe von 7,8 Mio. Euro gegen Valve und die Verleger verhängt hat. Die Behörde warf den Unternehmen illegale Absprachen vor. Sie sollen Verbraucher daran gehindert haben, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, haben demnach nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert. Seit Dezember 2018 ist ein sogenanntes Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.

Nach dem Urteil der Richter habe die Kommission ausreichende Nachweise für die Vereinbarung von Geoblocking vorgelegt. Demnach sollte verhindert werden, dass Verbraucher oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte. Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rekurs eingelegt werden.