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Die EU-Kommission will Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander und mit der öffentlichen Hand voranbringen, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten einführen sowie den internationalen Datentransfer sicherer machen. Dazu hat sie einen Entwurf für ein "Data Act" vorgelegt.

Jeder EU-Nutzer soll mit der Verordnung grundsätzlich Zugriff auf alle Informationen erhalten, zu deren Erzeugung er beigetragen hat. Anbieter vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste will die Kommission verpflichten, die entsprechenden Daten dem User standardmässig in leicht zugänglicher Form in Echtzeit kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Cloud-Anbieter sollen alle zumutbaren Massnahmen ergreifen müssen, um staatlichen Zugriff auf nicht-personenbezogene Daten zu verhindern, wenn das gegen europäisches oder nationales Recht verstosse würde. Gerichtliche Anordnungen aus Drittstaaten wären nur anzuerkennen, wenn sie auf einem internationalen Abkommen beruhen.

Nicht zuletzt läuft das dem US-amerikanischen "Cloud Act" entgegen. Darin wird festgelegt, dass Dienstebetreiber Kundendaten an US-Behörden herausgeben müssen, egal wo die Daten physisch gespeichert sind. Das EU-Datengesetz soll wichtiger Teil der europäischen Datenstrategie werden. Mit einem parallel verfolgten Data Governance Act will die Kommission vertrauensvollen Datenaltruismus nicht nur in der Verwaltung fördern.