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Der US-amerikanische Internet-Gigant Meta verstösst mit seinem Modell "Pay for Privacy" nach Ansicht der EU-Kommission gegen die digitalen Spielregeln der europäischen Union. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde sei es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Anwender von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.

Laut der Brüsseler Behörde erlaube es das Modell des Mutterkonzerns Meta nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei. Darüber hinaus erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Hingegen sagte ein Unternehmenssprecher, dass das Modell "Pay for Privacy" im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe.

Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten. Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Unter diesen befinden sich die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschliessen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssten die betroffenen Firmen Massnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen, heisst es. Wer sich nicht an das Gesetz halte, könne mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.