Elon Musk (Bild: Pixabay/Marcinpasnicki)

Der Multimilliardär Elon Musk, Eigentümer von unter anderem Tesla und X (vormals Twitter) denkt Medienberichten zufolge darüber nach, seinen Mikroblogging-Dienst X aus der Europäischen Union abzuziehen. Grund dafür sei die Unzufriedenheit des Enfant Terribles der Tech-Branche mit dem Digital-Gesetz DSA der EU, berichtete "Business Insider" mit Verweis auf Insiderkreise.

Hintergrund dazu ist, dass das DSA-Gesetz (Digital Services Act) grosse Online-Plattformen dazu verpflichtet, konsequent und schnell unter anderem gegen Hassrede vorzugehen. X bekam jüngst einen Fragenkatalog der EU-Kommission, die mehr darüber wissen will, wie der Dienst seinen Verpflichtungen nachkommt. Auslöser waren Hinweise auf die Ausbreitung von Gewaltaufrufen und Falschinformationen nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel. EU-Kommissar Thierry Breton verwies unter anderem auf Berichte über manipulierte Bilder und Mitschnitte von Videospielen, die für echte Aufnahmen ausgegeben worden seien. Musk zeigte Unverständnis über die Nachfragen. Bei DSA-Verstössen drohen hohe Strafen.

Gemäss dem "Business-Insider"-Bericht beriet Musk darüber, X nicht mehr in der EU verfügbar zu machen oder den Zugang für Nutzer in der Region zu blockieren. Musk hatte nach dem Kauf von Twitter für rund 44 Milliarden Dollar mehr als die Hälfte der Belegschaft entlassen. Stark davon betroffen waren auch die für Inhalte-Kontrolle zuständigen Teams. Der Tech-Milliardär, der politische Ansichten der amerikanischen Rechten vertritt, behauptete, vor der Übernahme habe Twitter die Redefreiheit zu stark eingeschränkt.

Der Facebook-Konzern Meta lässt seinen in diesem Jahr gestarteten Twitter-Konkurrenzdienst Threads bereits unter Verweis auf die EU-Digitalgesetze nicht in der Region nutzen. Im Fall von Threads gehen Beobachter allerdings eher davon aus, dass die Beschränkungen für das Zusammenlegen von Daten aus verschiedenen Diensten auch unter dem Dach eines Konzerns der Grund dafür sind. Die Regeln verankern, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer notwendig ist.