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Personen mit einem ausländischen Namen können diesen künftig in schweizerischen amtlichen Dokumenten wie zum Beispiel im Pass, auf der Identitätskarte sowie in Zivilstandsdokumenten in der korrekten Schreibweise erfassen lassen. Das neue elektronische Personenstandsregister Infostar NG, das am 11. November in Betrieb geht, ermöglicht das Führen sämtlicher Sonderzeichen europäischer Sprachen. Ein Beispiel dafür ist der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć). Die amtlichen Dokumente können allerdings nur dann angepasst werden, wenn der Name im neuen Infostar NG bereits aktualisiert wurde, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates.

Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, kann jede betroffene Person die Anpassung der Namensschreibweise ab dem 1. Januar 2025 beantragen. Die Gebühr beträgt für eine Einzelperson 75 Franken und für eine Familie pauschal 100 Franken. Kostenlos ist die Änderung hingegen dann, wenn der Eintrag im Zivilstandsregister ohnehin geändert werden müsste, beispielsweise wegen der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit. Für Personen, die ab dem 11. November 2024 neu in Infostar NG aufgenommen werden, gilt automatisch der neue Zeichensatz.

Der Bundesrat hat desweiteren das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, Möglichkeiten für eine schnelle sowie vollständig digitale Abwicklung der Geschäftsprozesse zwischen den Schweizer Auslandvertretungen und den Zivilstandsbehörden in der Schweiz zu prüfen. Die heutige zeit- und kostenintensive Dokumentenübermittlung per Papier und diplomatischem Kurier soll durch einen raschen, sicheren und digitalen Prozess ersetzt werden. Der Bundesrat unterstreiche damit sein Engagement für die "Strategie digitale Schweiz", die zum Ziel habe, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen und digitale Angebote zu priorisieren, wird in der Mitteilung betont.