Elektronische Personenregister ermöglichen korrekte Schreibweise von Sonderzeichen im Namen

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Personen mit einem ausländischen Namen können diesen künftig in schweizerischen amtlichen Dokumenten wie zum Beispiel im Pass, auf der Identitätskarte sowie in Zivilstandsdokumenten in der korrekten Schreibweise erfassen lassen. Das neue elektronische Personenstandsregister Infostar NG, das am 11. November in Betrieb geht, ermöglicht das Führen sämtlicher Sonderzeichen europäischer Sprachen. Ein Beispiel dafür ist der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć).

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