Google: Kooperation mit deutschem Gesundheitsministerium in der Kritik (Logo: Google)

Die auf Google bevorzugte Darstellung eines Gesundheitsportals des Bundes bei Suchergebnissen könnte nach einem Gutachten problematisch für die Pressefreiheit sein. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in dem Gutachten zum Ergebnis, dass das Betreiben eines Gesundheitsinformationsportals des Bundesgesundheitsministeriums allein noch keinen ungerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit darstelle. Eine Kooperation mit Google, die faktisch zur Monopolstellung eines solchen Portals führen würde, könnte dagegen einen ungerechtfertigten Verstoss gegen die Pressefreiheit und insbesondere gegen das Gebot der Staatsferne bedeuten.

An anderer Stelle wird zugleich betont, dass das Ganze vom künftigen Nutzerverhalten und damit möglichen Konsequenzen für Gesundheitsportale von Verlagen als Konkurrenzangeboten abhänge. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Der Bundestagsabgeordnete betonte: "Wenn wir es einmal zulassen, dass seriöse private Medien mit viel Steuergeld von staatlichen journalistischen Angeboten verdrängt werden, weichen wir elementare Prinzipien unserer freien, pluralistischen Gesellschaft auf."

Das Landgericht München untersagte bereits am 10. Februar vorläufig die Kooperation zu dem Portal gesund.bund.de. Die Urteile zu einstweiligen Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Der Medienkonzern Burda hatte über sein Tochterunternehmen, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.