Symbolbild: Kapi

Ab dem 1. Januar 2024 steht der Frequenzbereich 3400-3500 MHz für private lokale Mobilfunknetze zur Verfügung. Damit trage der Bundesrat der europaweiten Entwicklung Rechnung und entspreche den Forderungen und Bedürfnissen der Wirtschaft, heisste es in einer Aussendung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom). Solche nicht-öffentliche Mobilfunknetze – auch als Campusnetze bezeichnet – solle es Unternehmen oder auch Behörden und Universitäten ermöglichen, auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz zu betreiben. Die Netze arbeiten mit geringen Sendeleistungen und dienen ausschliesslich der betriebsinternen mobilen Kommunikation zwischen Maschinen und/oder Menschen.

Private lokale Mobilfunknetze tragen zur Automatisierung und Optimierung betriebsinterner Prozesse bei, beispielsweise bei der Produktion industrieller Güter. Auch in anderen Bereichen ist die Realisierung solcher Netze möglich, namentlich in der Logistikbranche, im Detailhandel oder in Spitälern. Zu den Vorteilen, die private lokale Mobilfunknetze bieten, gehören verbesserte Sicherheit, Zuverlässigkeit, Kontrolle und sehr kurze Reaktionszeiten, die auf die spezifischen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden können. Durch die Freigabe der Frequenzen wolle der Bundesrat die schweizerische Industrie stärken und einen Beitrag zur Förderung der Digitalisierung leisten, wird in der Aussendung betont.

Der Nationale Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) legt die Zuweisung von Frequenzen an bestimmte Funkdienste, z. B. Rundfunk, Mobilkommunikation, Richtfunk oder Satellitenkommunikation, fest. Das Bakom erlässt den NaFZ und unterbreitet Aktualisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung. Die diesjährigen Anpassungen enthalten neben den Frequenzen für private lokale Netze auch Nachführungen gestützt auf die internationalen funkregulatorischen Harmonisierungsarbeiten.