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Das Schweizerische Bundesgericht darf die Geschäftsverwaltungssoftware "Openjustitia" unter einer Open Source Lizenz veröffentlichen. Dies hat nun die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates entschieden.

Aufgrund der Lobbying-Aktivitäten eines Herstellers von proprietärer
Gerichtssoftware habe die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
(GPK-S) in den letzten Wochen geprüft, ob das Schweizerische
Bundesgericht seine intern entwickelte Geschäftsverwaltungssoftware
unter einer Open Source Lizenz veröffentlichen dürfe, heisst es in einer Aussendung. Dazu habe die GPK-S dem Bundesgericht verschiedene Fragen gestellt, die ausführlich beantwortet worden seien. Insbesondere auf den Aspekt der Wettbewerbsneutralität sei dabei eingegangen worden.

Bezüglich der Einhaltung der Wettbewerbsneutralität antwortete das Bundesgericht: "Schliesslich verhält sich das Bundesgericht im Rahmen dieses Projekts wettbewerbsneutral. Es ist bestrebt, alle Teilnehmer, insbesondere die Dienstleistungsunternehmen, die Gerichtssoftware entwickeln, gleich zu
behandeln. Sofern kein privates Dienstleistungsunternehmen in der Lage ist, eine technische Unterstützung zum anfänglichen Wissensübertrag zu erbringen, bietet die IT des Bundesgerichts den fünf ersten Nutzern eine einmalige technische Unterstützung von maximal einer Arbeitswoche an und bis zu fünf Arbeitstage dürfen zusätzlich kostenpflichtig geleistet werden. Somit wird garantiert, dass das Bundesgericht den Grundsatz der staatlichen Wettbewerbsneutralität einhält."

Nachdem die Ampel nun auf Grün steht, ist damit zu rechnen, dass das
Bundesgericht in den nächsten Wochen ihre Java-basierte Geschäftsverwaltungslösung mit der Bezeichnung „Openjustitia“ unter der
GNU General Public License Version 2 (GPLv2) veröffentlichen wird.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit begrüsst den
Entscheid der GPK-S in einem Communiqué. Mit der Freigabe von "Openjustitia" unter einer Open Source Lizenz könnten einerseits Kosten gespart werden, da kantonale Gerichte nun keine teuren, proprietären Software-Lizenzen mehr beziehen müssten. Andererseits sei anzunehmen, dass die Offenheit des Bundesgerichts auch andere Verwaltungsstellen anrege, eigens entwickelte
Software als Open Source zu veröffentlichen, um damit weitere Einsparungen in der Informatik der öffentlichen Hand anzustossen, so das Communiqué. Und
drittens ermögliche der frei zugängliche Quellcode innovativen Software-Firmen, neuartige Dienstleistungen rund um die Open Source Lösung anzubieten und Weiterentwicklungen im Auftrag von Gerichten auszuführen, streicht die Parlamentarische Gruppe heraus.