E-Voting: Bund setzt auf Wissenschaft (Bild. zVg)

Der Bund und die Kantone sind derzeit dabei, die Anforderungen für E-Voting-Systeme zu überarbeiten. Sie arbeiten dazu gemäss einer Aussendung der Bundeskanzlei eng mit in- und ausländischen ExpertInnen aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften zusammen.

Hintergrund dazu ist, dass der Bundesrat die Bundeskanzlei am 26. Juni des letzten Jahres damit beauftragt hat, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs zu konzipieren. Angestrebt werden soll ein stabiler Versuchsbetrieb mit E-Voting-Systemen der neusten Generation, die vollständig verifizierbar seien. Die Verifizierbarkeit erlaube es, Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen.

Der erste geplante versuchsweise Einsatz eines solchen Systems konnte letztes Jahr nicht stattfinden. Weil Mängel im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post entdeckt wurden, die auch das damals im Einsatz stehende System betrafen, zog die Post ihr System zurück. Ausserdem erklärte auch der Kanton Genf letztes Jahr, dass er sein System nicht mehr weiterentwickle und zurückziehe. Somit steht derzeit in der Schweiz kein E-Voting-System mehr zur Verfügung.

Nun sollen die Lehren aus der vergangenen Versuchsphase gezogen und die rechtlichen und technischen Grundlagen für den Versuchsbetrieb überarbeitet werden. Zu diesem Zweck führen Bund und Kantone derzeit einen Dialog mit in- und ausländischen ExpertInnen aus Informatik, Kryptografie sowie Politikwissenschaften. Geplant war, den Dialog auch in Form von Workshops zu führen. Wegen der Coronavirus-Pandemie werde er jedoch online geführt. Basis des Dialoges bildet laut der Aussendung ein ausführlicher Fragebogen, der von Fachleuten des Bundes und der Kantone erarbeitet worden ist. Er soll es den teilnehmenden ExpertInnen erlauben, all ihr Wissen sowie Anregungen und Bedenken einzubringen. Nach Abschluss der Diskussionen werde die Bundeskanzlei über die Ergebnisse informieren.

Der Dialog soll demnach das Fundament für die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Rechtsgrundlagen des Bundes und damit für die geplante Neuausrichtung darstellen. Ziel sei es, dass die Bundeskanzlei dem Bundesrat bis Ende 2020 die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zum Entscheid unterbreite. Auf dieser Basis soll es für die Kantone dann möglich werden, eine Grundbewilligung für ein E-Voting-System der neusten Generation zu beantragen.