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Eine ausgewählte Gruppe von Stimmberechtigten konnte am vergangenen Sonntag erstmals seit fast vier Jahren wieder testweise elektronisch abstimmen. Darunter auch die Auslandsschweizer aus den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen. Aus Sicht der Auslandschweizer-Organisation (ASO) waren die Tests mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) durchwegs ein Erfolg. Sie bewirkten auch eine höhere Wahlbeteiligung.

Zwar können die Auslandsschweizer bereits seit 1992 per Post abstimmen und wählen, aber dabei treten immer wieder Probleme auf. Wie aus einem Bericht des Bundesrates vom 17. März 2023 zur Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland hervorgeht, erhalten insbesondere in entfernten Ländern wohnhafte Schweizer Bürger ihre Unterlagen regelmässig zu spät. Das E-Voting schafft hier Abhilfe und erlaubt es den Betroffenen, ihre politischen Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen, betont die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in einer Aussendung dazu. Die nationalen Wahlen 2019 hätten gezeigt, dass die Wahlbeteiligung der Fünften Schweiz ohne E-Voting viel niedriger sei.

Den Angaben zufolge setzten ie Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen in den Abstimmungen vom 18. Juni erstmals das überarbeitete E-Voting-System der Post ein. In allen drei Kantonen waren die im entsprechenden Stimmregister eingetragenen Auslandsschweizer zur elektronischen Stimmabgabe berechtigt. 4239 von ihnen, die in den drei Kantonen stimmberechtigt sind, haben demnach diesen neuen elektronischen Stimmkanal genutzt, was 16 Prozent der berechtigten Personen entspricht. Dies zeige, dass das E-Voting einem Bedürfnis der Fünften Schweiz entspreche, hebt die ASO hervor.

Aber auch bei Inländern kommt die elektronische Stimmabgabe gut an. Die ASO verweist hier auf eine durch den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) veranlassten repräsentativen Befragung. Darin sprachen sich 72 Prozent der Befragten für die Einführung des E-Votings aus.

Aufgrund der Testdurchläufe und des breiten Rückhalts in der Bevölkerung liege es nun an den Kantonen, die Bewilligung für E-Voting-Versuche im Rahmen der Nationalratswahlen 2023 zu beantragen. Thurgau, St. Gallen und Basel-Stadt haben bereits ein entsprechendes Interesse angemeldet.