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Nach Ansicht des ICT-Wirtschaftsverbandes Swico wird die vom Bundesrat im Rahmen des aktuellen Arbeitsgesetzes getroffene Regelung zur Arbeitszeiterfassung den Anforderungen von modernen Wissensarbeitern und anderen Arbeitnehmern mit flexiblen Arbeitsformen nach wie vor nicht gerecht.

Die revidierte Verordnung des Arbeitsgesetzes, das der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 hin in Kraft gesetzt hat, ermögliche nur unter klar definierten Bedingungen eine Flexibilisierung bei der Arbeitszeiterfassung, kritisiert Swico. So sei ein vollständiger Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung nur unter einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zulässig, was Swico bedauert. Zwar bringe die Möglichkeit der vereinfachten Erfassung auch für Branchen ohne GAV - und damit für die Mehrheit der Swico-Mitglieder - Erleichterungen. Diese seien jedoch sehr eng gefasst und mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden, so dass man sich fragen müsse, welche Vorteile unter dem Strich denn überhaupt verbleiben. Die neuen Bestimmungen könnten daher nur als allererster Schritt auf dem Weg zu einer weitergehenden Flexibilisierung und Anpassung der Arbeitszeiterfassung an den heutigen Arbeitsalltag betrachtet werden, konstatiert Swico.