Die Gerichte des Kanton Wallis haben die Berner Weblaw damit beauftragt, ihre gerichtsinternen Applikationen zu realisieren. Das juristische Know-how Management werde dank technologieunterstützter Anonymisierung der Entscheide und dem Einsatz juristischer Suchtechnologie massiv vereinfacht, heisst es in einer Aussendung dazu.

Mit dem Weblaw Standardprodukt «Lawsearch Enterprise Plus» stehe den Walliser Gerichten in Zukunft ein Single Point of Entry für sämtliche Recherchetätigkeiten in internen und externen juristischen Datenbanken zur Verfügung, so Weblaw. Die Firma mit Sitz in Bern realisierte bereits Projekte für das Bundesstrafgericht, den Kanton Aargau und Behörden in Zürich. Aktuell arbeitet Weblaw auch an Projekten für den Kanton Graubünden. Die gesamten Luzerner Gerichtsbehörden sowie das Bundesverwaltungsgericht arbeiten seit 1. Januar 2011 ebenfalls mit den Applikationen von Weblaw, wird verlautet.

Zu Hauptkonkurrenten der Weblaw zählt das Schweizerische Bundesgericht. Weblaw hat sich in den letzten Monaten zuerst beim Bundesgericht und daraufhin bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats beschwert, weil sich das Bundesgericht als IT-Dienstleister für kantonale Gerichte betätige und dafür keine gesetzliche Grundlage vorhanden sei. Das höchste Gericht trete mit Software, die mit Steuergeldern finanziert worden sei, in den Markt und somit in direkte Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Lösungsanbietern.