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Swisscom führt ihre Vertrauensdienste, im Fachjargon "Trust Services" bezeichnet, per 1. April in einer eigenen Aktiengesellschaft zusammen. Bei solchen Diensten handelt es sich beispielsweise um digitale Signaturen oder Onlineregistrierungen wie etwa die Eröffnung eine Bankkontos, für das die Kunden dann nicht mehr in die Filiale müssten.

Hintergrund dieser Bündelung ist, dass der Bedarf für ortsunabhängige und komplett digitale Abschlüsse von Verträgen ungebrochen wachse, wie Swisscom in einer Aussendung dazu betont. Nicht nur in hochregulierten Branchen wie dem Finanz- und Gesundheitssektor stellten Identifikation und Onboarding von Kunden sowie Vertragsunterzeichnungen oft noch ein Nadelöhr in der Customer Experience dar, heisst es. Vollständig digitale Prozesse im Sinne der frictionless Economy verlangten jedoch nach Methoden, die ohne Medienbruch auskämen und sich nativ in die Angebote von Unternehmen einfügen liessen.

Laut den Angaben soll Swisscom Trust Services sich darauf spezialisieren, die komplexen Regularien, Compliance-Vorschriften und branchenspezifischen Anforderungen in innovative Prozesse und Technologie zu übertragen. Der Signing Service ermögliche rechtskonforme Signaturen bis zum Level "qualifiziert" nach EU und Schweizer Recht. Der Smart Registration Service integriere unterschiedliche Identifikationsmethoden wie Videoidentifikation, Bankidentifikationsverfahren, eID basierte Identifikation oder RA-App (Face2face Identifikation) in einer Lösung, so der grösste Telekomkonzern der Schweiz. CEO der Swisscom Trust Services AG wird Nik Fuchs. Gemeinsam mit Benoît Strölin, Product & Innovation Management, und Peter Amrhyn, Technology & Delivery Management, werde er fortan die Gesellschaft leiten.

Man arbeite bereits seit längerem europaweit mit renommierten Kunden und Partnern in den Bereichen Finanz/Banken, Gesundheitswesen, Personalwesen und grossen Technologiefirmen zusammen, streicht Swisscom im Communiqué hervor: "Swisscom Trust Services ist der einzige europäische Anbieter, der eine qualifizierte elektronische Signatur in den Rechtsräumen EU (eIDAS Signaturverordnung) und Schweiz (ZertES Signaturgesetz) zur Verfügung stellt," meint Nik Fuchs. Für bestehende Kunden ändere sich durch die Bündelung des Geschäfts in einer AG auf technischer Seite nichts.