Suchmaschinen wie Google müssen Löschanträgen nachgehen (Bild: Benjamin Dada auf Unsplash.com)

Suchmaschinen wie Google müssen Anträge prüfen, die das Löschen von Links aus den Ergebnislisten wegen angeblich falscher Informationen fordern. Davon ist zumindest Giovanni Pitruzzella überzeugt, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er befand, dass Betroffene zugleich aber einen Anfangsbeweis dafür vorlegen müssten, dass die Informationen falsch seien.

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche sieht sich von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Dem Unternehmen hinter dieser Webseite wird wiederum vorgeworfen, gezielt negative Berichte zu lancieren, um die Betroffenen später damit zu erpressen. Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln aus seinen Suchergebnissen zu entfernen.

Generalanwalt Pitruzzella betonte nun mit Blick auf solche Fälle, dass ein Suchmaschinenbetreiber die Anträge Betroffener im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten prüfen müsse. Wenn möglich, müsse er auch den Herausgeber der Internetseite kontaktieren.