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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Weisungen für das Strategische Controlling für die Informatik und Telekommunikation (IKT) verabschiedet und auf den 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt. Damit erhalte das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) den Auftrag, dem Bundesrat ab 2013 zu den strategischen Kernfragen der IKT periodisch einen Bericht vorzulegen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Bundesinformatikverordnung hat der Bundesrat per 1. Januar 2012 die strategische Gesamtverantwortung für die Bundesinformatik übernommen. Damit er diese Verantwortung wahrnehmen könne, benötige er aktuelle und stufengerechte Steuerungsinformationen, welche seine strategischen Kernfragen bezüglich der Bundesinformatik beantworten, heisst es. Die Grundlagen dazu würden mit den heute verabschiedeten Weisungen für das Strategische Controlling für die Informatik und Telekommunikation (IKT) festgelegt.

Mit dem Strategischen IKT-Controlling auf Stufe Bund sollen unter anderem der Umsetzungsstand der IKT-Strategie des Bundes 2012-2015, der Status der IKT-Schlüsselprojekte sowie der Stand bei den IKT-Standarddiensten, wie beispielsweise die Telefonie und die Datenkommunikation, überwacht werden. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wird den Angaben zufolge beauftragt, dem Bundesrat periodisch einen Bericht mit den wichtigsten Kennzahlen zum Strategischen IKT-Controlling auf Stufe Bund zu unterbreiten. Dabei schlage das ISB wo nötig auch geeignete Verbesserungsmassnahmen zu Handen des Bundesrates vor.

Zur Erstellung des strategischen Controllingberichts werden halbjährlich die relevanten Informationen aus den Departementen und von den IKT-Leistungserbringern ausgewertet und konsolidiert. Mit den heute verabschiedeten Weisungen werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Strategischen IKT-Controllings für die Bundesverwaltung festgelegt. Der erste strategische IKT-Controllingbericht wird dem Bundesrat voraussichtlich im April 2013 unterbreitet.