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Neben Unternehmen wollen auch immer mehr Verwaltungsorgane und Behörden von den Möglichkeiten sozialer Medien Gebrauch machen und das Potenzial, das in ihnen steckt, ausnutzen. Doch im Umgang mit sozialen Medien warten auf die Behörden nicht nur Vorteile, sondern auch empfindliche Tücken.

"Für den Staat ist es wichtig, seine Bürger auch auf den neuen Kommunikationswegen zu erreichen. Die neue Technologie ist allerdings mit Gefahren verbunden, die den Amtsstellen nicht immer bewusst sind", erklärt der Datenschutzbeauftragte für Bern, Markus Siegenthaler. Der Schweizer hat in seinem jetzt erschienenen Jahresbericht die Problematik des Umgangs von Behörden mit Facebook, Twitter und Co genauer unter die Lupe genommen. "Wir haben soziale Medien deshalb in den Jahresbericht aufgenommen, da im vergangenen Jahr erstmals Fragen in diese Richtung an uns herangetragen worden sind", so Siegenthaler. Insbesondere rechtliche sowie prozessinterne Aspekte spielen dabei eine bedeutende Rolle.

Für den Einsatz von Social Media seien keine grossen Investitionen und spezielle Projektorganisationen erforderlich. Deshalb würden die bei Informatikprojekten sonst üblichen Kontroll- und Begleitmechanismen wie zum Beispiel eine Vorabkontrolle durch die Datenschutzaufsichtsstelle nicht greifen, erklärt Siegenthaler.

Heikle personenbezogene Daten

Bei der Repräsentation nach aussen und dem damit einhegenden Uploaden von Fotos von Mitarbeitern oder Betroffenen könnten sich Verwaltungseinheiten auf rechtliches Glatteis begeben. Grund dafür sei, dass bei der Bekanntgabe von solchen personenbezogenen Daten ins Ausland keine dementsprechende Rechtsgrundlage bestehe. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Anbieter der bekannten sozialen Netzwerke im Ausland domiziliert seien, so Siegenthaler.