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Der Bundesrat hat das Gesuch der Consortiumskantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich abgelehnt, bei den kommenden Nationalratswahlen E-Voting für AuslandschweizerInnen anzubieten. Damit findet eine lange Phase von E-Voting-Versuchen an Abstimmungen und Wahlen ein abruptes Ende.

Bei der Weiterentwicklung des Systems arbeitete das Consortium laut Mitteilung eng mit der Bundeskanzlei zusammen. Dies sei notwendig und erwünscht gewesen, weil vor allem die Sicherheitsanforderungen laufend erhöht worden seien, heisst es. Die Consortiumskantone hätten den Grundsatz "Sicherheit vor Tempo" immer mitgetragen. Im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 sei das 2009 vom Kanton Zürich übernommene System nochmals in wesentlichen Teilen verbessert worden. Die überwiegende Mehrheit der Kantone teile daher die von der Bundeskanzlei bereits vor Eingang der relevanten Gesuchsunterlagen geäusserten technischen Vorbehalte nicht, betont die Consortiumskantone. Sie bedauern folglich den Unterbruch der bisher erfolgreichen Testphase.

Mit dem Entscheid des Bundesrates seien nur gerade vier Kantone in der Lage, an den Nationalratswahlen 2015 Vote électronique für AuslandschweizerInnen anzubieten, gleich viele wie 2011. Nach der Roadmap des Bundesrates hätte sich an den diesjährigen Nationalratswahlen mindestens die Hälfte der Kantone beteiligen sollen. Diese Zahl wäre erreicht worden, wenn das Consortium die notwendige Bewilligung vom Bundesrat erhalten hätte. Die Roadmap des Bundesrates könne mit der Ablehnung der Gesuche nicht eingehalten werden. Der Einsatz von Vote électronique als flächendeckender moderner dritter Weg der Stimmabgabe in der Schweiz werde mit dem Entscheid des Bundesrates verzögert.

Die Consortialkantone wollen nun die neue Ausgangslage für Vote électronique nun neu diskutieren und das weitere Vorgehen festlegen.