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Dem „Schlussbericht Programm Gever Bund 2008-2012“, der gestern dem Bundesrat vorgelegt wurde, wird das Programm "Gever Bund" per Ende 2012 abgeschlossen. Wie der Bericht festhält, sei der Auftrag des Bundesrats, die Geschäftsverwaltung (Gever) der Bundesverwaltung gemäss Bundesstandard auf elektronische Dossiers umzustellen, nun grösstenteils umgesetzt.

Überdepartementale Prozesse werden demnach seit März 2012 elektronisch vor- und nachbereitet. Per gestrigem Entscheid hat der Bundesrat Departemente und Ämter, die noch keine Gever-Standardlösung im Einsatz haben, beauftragt, bis Ende 2015 eine solche Lösung einzusetzen.

Im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundes, die zum Ziel hat, Geschäftsprozesse zu modernisieren und zwischen den Behörden elektronisch zu verkehren, hat der Bundesrat die Departemente am 23.01.2008 beauftragt, die Geschäftsverwaltung (Gever) der Bundesverwaltung gemäss Bundesstandard auf elektronische Dossiers umzustellen. Die Erarbeitung der Gever-Produktstrategie erfolgt durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB. Das Programm "Gever Bund" hat die Anforderungen an die Gever-Produkte definiert und die Departemente bei der Einführung der Gever-Standardlösungen unterstützt. Für die Implementierung der Gever-Systeme verantwortlich sind die Departemente.

Wie der Schlussbericht der Delegierten des Bundesrates zum Programm "Gever Bund", Frau Nathalie Falcone-Goumaz festhält, haben die Bundeskanzlei und die Departemente Gever gemäss Bundesstandard (Fabasoft eGov-Suite CH) vollständig oder teilweise eingeführt oder die organisatorischen Voraussetzungen zur Einführung einer Gever-Standardlösung geschaffen.

Die im Rahmen des Programms "Gever Bund" erarbeiteten organisatorischen und fachlichen Anforderungen an eine Gever-Lösung wurden in der am 30.11.2012 durch den Bundesrat verabschiedeten Gever-Verordnung verankert. Grundlage für die Ausschreibung weiterer Gever-Lösungen ist der vom Programm "Gever Bund" erarbeitete Gever-Anforderungskatalog, mit dem die Interoperabilität, Prozessintegration, integrale Sicherheit und Legal Compliance sicher gestellt wird.

Das im Programm "Gever Bund" enthaltene Projekt „Überdepartementale Prozesse" wurde Ende Juni 2012 abgeschlossen. Seit dem 28. März 2012 werden die Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte von allen Departementen und der Bundeskanzlei elektronisch abgewickelt. Die Bundesratssitzung vom 9. Mai 2012 wurde erstmals vollständig elektronisch vor- und nachbereitet.

Die Bundeskanzlei wurde vom Bundesrat beauftragt, die Koordination der „Nachfolgeorganisation Gever Bund" zu übernehmen. Zusammen mit dem Informatiksteuerungsorgan Bund (ISB), dem Bundesarchiv (BAR) sowie den Departementen ist die Bundeskanzlei im Rahmen der Nachfolgeorganisation dafür zuständig, sicher zu stellen, dass Geschäfte und Geschäftsprozesse nachvollziehbar, rechtskonform und sicher elektronisch abgewickelt werden können.