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Die Geschäftsverwaltung der Bundesverwaltung soll künftig grundsätzlich elektronisch abgewickelt werden. Der Bundesrat hat nun die Grundsätze für die Datenbearbeitung und die Anforderungen an die Informationssicherheit in einer neuen Verordnung geregelt, die er am Freitag verabschiedet und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt hat.

Die Vorgaben der Verordnung seien bis spätestens Ende 2015 umzusetzen, heisst es in einer Aussendung des Bundesrates. Damit gewährleiste der Bundesrat "eine rechtmässige, effiziente, transparente und sichere Geschäftsabwicklung", steht in der Mitteilung wörtlich zu lesen.