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Im Streit um die Nutzung von Whatsapp-Daten hat Facebook eine Niederlage vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) kassiert. Laut der Entscheidung der Richter darf der US-Konzern vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher Whatsapp-Nutzer verwenden. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts. Die Richter argumentierten, dass die Zustimmung der User zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften entspreche.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der Facebook 2016 die Pläne zur Verwendung einiger Informationen deutscher Whatsapp-Nutzer untersagt hatte. Er begrüsste die Entscheidung und sprach von einem grossen Erfolg für den Datenschutz. In der Beurteilung des OVG hiess es zwar, es sei offen, ob Caspars Untersagungsverfügung rechtmässig sei. Dennoch kamen die Richter zu dem Entschluss, dass sich die Untersagung in diesem Fall nicht als offensichtlich rechtswidrig erweise. Schliesslich entspreche die eingeforderte Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Datenschutzrichtlinien nicht den deutschen Vorschriften.