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Mit einem veröffentlichten Papier will die EU-Kommission nun zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU aufgrund einer starken Nachfrage erforderlich wäre. Das Papier zum "Nachweis der Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung" soll zeigen, dass Ermittler in der EU jährlich über zwei Millionen Mal auf die Vorratsdaten zugreifen. Das entspricht laut Heise etwa zwei Abfragen pro Polizeibeamten in der Europäischen Gemeinschaft.

Unter den einzelnen Mitgliedsstaaten gibt es aber eine großen Unterschied zur Anzahl der Abfragen: Frankreich, Polen und Großbritannien würden demzufolge behaupten, die Information für Ermittlungen für fast alle kriminellen Delikte zu benötigen. 75 Prozent davon seien Mobilfunk-Standortdaten. 89 Prozent von diesen Daten wurden binnen sechs Monaten erhoben, 67 Prozent innerhalb von drei Monaten. Nur ein kleiner Teil von 11 Prozent bezieht Daten, die bis zu ein Jahr alt sind. Dies ist aber nur in wenigen Ländern möglich.

Laut dem Papier würde eine mehr als sechsmonatige Speicherdauer dazu führen, dass Strafverfolger keiner ausufernden Menge an ungezielten Informationen zu Beginn der Ermittlungen ausgesetzt werden. Dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zu einer signifikanten Anzahl von aufgeklärten Verbrechen geführt hat, konnte die EU-Kommission in ihrem Bericht erneut nicht zeigen. Es gebe "wenige Jahre" nach Einführung der Bestimmungen noch keine statistischen Trends, zudem sei die Aufklärungsrate auch von mehreren Faktoren abhängig. Im Zusammenhang mit dieser fehlenden Aufklärungsrate kritisiert die Kommission auch einige Organisationen, die diese ausgewählten Statistiken zur Verbrechensaufklärung hernehmen würden um negative Schlussfolgerungen zum Wert der Vorratsdatenspeicherung zu ziehen.

Erneut betont die EU-Kommission, dass die gespeicherten Daten bereits zur Aufklärung von Terrorismus- und Kinderpornographie-Fällen geholfen hätten. Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung, wie Deutschland, würden ohne diese Maßnahme bei Ermittlungen teilweise nicht weiterkommen. In dem Papier gibt die EU-Kommission aus einzelnen Ländern auch Beispiele an, in der die Vorratsdatenspeicherung zu einem Strafverfolgungs-Erfolg geführt habe. Aktuell prüft der Europäische Gerichtshof, ob die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten der EU-Bürger vereinbar ist.