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Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März können erstmals auch die rund 22.000 im Kanton Zürich stimmberechtigten AuslandschweizerInnen ihre Stimme elektronisch abgeben. Der Regierungsrat hat nunmehr das Verfahren festgelegt, nachdem der Bundesrat die erforderliche Grundbewilligung im Dezember 2014 erteilt hatte.

Beim eingesetzten E-Voting-System handelt es sich um ein System der sogenannten zweiten Generation, das in Zusammenarbeit mit dem Consortium Vote électronique entwickelt wurde. Dieses System ermöglicht die individuell verifizierbare Stimmabgabe, das heisst die Stimmberechtigten können überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist.

Die rund 22.000 Stimmberechtigten AuslandschweizerInnen erhalten das Stimmmaterial mit den notwendigen Zugangsdaten für die elektronische Stimmabgabe von der Stadt Zürich zugestellt. Diese führt im Auftrag des Kantons seit Oktober 2014 das zentrale Stimmregister für AuslandschweizerInnen.