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Der Regierungsrat des Kanton Zürichs will die E-Government-Zusammenarbeit mittels einer Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinden verankern. Die Vereinbarung sei ein wichtiger Umsetzungsschritt der kantonalen E-Government-Strategie und entspreche einer Legislaturziel-Massnahme des Regierungsrates, heisst es in einer Aussendung des Kantons.

E-Government ermöglicht der Bevölkerung, der Wirtschaft und den Behörden, zeitlich und örtlich unabhängig über das Internet Informationen abzurufen, zu kommunizieren und den Geschäftsverkehr elektronisch abzuwickeln. Das derzeit wohl bekannteste Angebot ist die Online-Steuererklärung, die auf das nächste Jahr flächendeckend im ganzen Kanton eingeführt werden soll.

Der Austausch zwischen Öffentlichkeit und Behörden findet meistens auf Gemeindeebene statt und benötigt eine enge Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden sowie mit dem Bund. Sowohl die Direktionen der kantonalen Verwaltung, als auch die Gemeinden, insbesondere kleine, möchten ihr Online-Angebot ausbauen, sind jedoch aus Ressourcengründen zunehmend auf Kooperationslösungen angewiesen. Der Kanton Zürich möchte deshalb enger mit den Gemeinden und den Städten zusammenarbeiten und gemeinsame E-Government-Lösungen entwickeln, wie er in der Mitteilung herausstreicht. Der Regierungsrat hat hierzu eine Legislaturziel-Massnahme 2011-2015 formuliert: «Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im E-Government verstärken und in geeigneter Form regeln.»

In einem Projekt im Auftrag des Regierungsrates unter der Leitung der Stabsstelle E-Government hat die Staatskanzlei gemeinsam mit dem Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern sowie verschiedenen Gemeinde- und Direktionsvertretern vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden mittels einer Vereinbarung zu regeln. Rückmeldungen auf die durchgeführte Vernehmlassung zu einem Vereinbarungsentwurf fielen mehrheitlich positiv aus und zeigen auf, dass die Grundlage für eine Zusammenarbeits-Vereinbarung besteht.

Die Vereinbarung signalisiere den formellen Willen, E-Government gemeinsam und koordiniert weiterzuentwickeln, steht in der Aussendung weiters drinnen. Sie enthalte allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit, die Projektumsetzung und die Finanzierung. Zentraler Bestandteil sei zudem eine Zusammenarbeitsorganisation. Diese soll die Zusammenarbeit institutionalisieren und einen geregelten Austausch zwischen Kanton und Gemeinden ermöglichen. Die Geschäftsstelle der Organisation, sowie die Kosten für die Planung und Umsetzung von Pflichtprojekten werden den Angaben gemäss vom Kanton getragen. Die Gemeinden finanzieren Schnittstellen und Anpassungen bei ihren eigenen Systemen. Die Finanzierung von weiteren Zusammenarbeits-Projekten erfolgt projektspezifisch.