Presseverlage sollen in Deutschland das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat.

Der am Mittwoch beschlossene umstrittene Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu: "Heute sehen sich ... Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht."

Die christlich-liberale Koalition hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag 2009 angekündigt. Die Verlegerverbände hatten die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert.

Nach ihrer Ansicht ist die gesetzliche Klarstellung notwendig, um Leistungen von Verlegern und Journalisten besser zu schützen. In ersten Entwürfen des Justizministeriums war vorgesehen, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen sollten. Dies wurde nach heftiger Kritik jedoch fallen gelassen.

Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach Angaben eines Unternehmensberaters 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten mache nur 1,1 Prozent aus, heißt in einer Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG.