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Der deutsche Gesetzgeber hat beim Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung eine weitere Niederlage erlitten: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist die Deutsche Telekom nicht verpflichtet, auf Grundlage des Gesetzes Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Damit bestätigten die Kölner Richter die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen (OVG), das ein entsprechendes Urteil schon im Sommer vergangenen Jahres gefällt hatte. Danach wurde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von der Bundesnetzagentur ausgesetzt.

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied nun, die nationale Regelung, die eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und registrierter Nutzer in Bezug auf alle elektronischen Kommunikationsmittel" vorsehe, stehe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entgegen. Das Urteil bezieht sich nur auf die Klage der Deutschen Telekom, die die Entscheidung begrüsste.

Geklagt hatte vor dem Verwaltungsgericht in Köln in einem anderen Verfahren auch der Münchner Provider Spacenet zusammen mit dem deutschen Verband für Internetwirtschaft, Eco. Laut Verband fiel auch in diesem Hauptsacheverfahren das Urteil zugunsten der Kläger aus. Eine entsprechende Mitteilung des Gerichts dazu gab es nicht, gegen beide Urteile kann laut Eco Berufung eingelegt werden, die Sprungrevision zum deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei zugelassen.