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Der Bundesrat hat heute der neuen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2012–2015 zugestimmt. Dies teilt er via Commiqué mit. Schwerpunkte sind laut Mitteilung ein Aktionsplan zur gezielten Förderung einzelner Vorhaben sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den föderalen Ebenen.

Die Rahmenvereinbarung bedürfe noch der Zustimmung durch die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen am 16. Dezember 2011 und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten, so die Mitteilung.

Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz, die 2007 zwischen Bund und Kantonen abgeschlossen worden ist, gilt bis Ende 2011, wie es heisst. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat die Geschäftsstelle 2010 beauftragt, die Erneuerung der Rahmenvereinbarung unter Einbezug der wichtigsten E-Government-Akteure und des Sekretariats der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vorzubereiten. Im Sommer 2011 wurden die Kantone und weitere Organisationen wie die Kommunalverbände im Rahmen einer Vernehmlassung zum Entwurf der erneuerten Rahmenvereinbarung konsultiert. Die nun vom Bundesrat genehmigte Rahmenvereinbarung soll dem Resultat der Konsultation Rechnung tragen.

Die verstärkte Steuerung und die bessere Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen soll E-Government Schweiz zusätzlichen Schub verleihen. Die neue Rahmenvereinbarung beinhaltet dem Communiqué zufolge insbesondere folgende neue Elemente:

- Aktionsplan für die finanzielle und inhaltliche Unterstützung von ausgewählten priorisierten Vorhaben;
- Stärkere zentrale Steuerung;
- Gemeinsame Finanzierungsgrundlage für den Aktionsplan.