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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner Sitzung am Freitag die total revidierte Bundesinformatikverordnung verabschiedet. Gemäss dieser Verordnung übernimmt der Bundesrat nun selber die strategische Gesamtverantwortung für den Einsatz der IKT in der Bundesverwaltung.

Der Bundesrat bestimmt damit künftig die IKT-Strategie des Bundes und überwacht deren Umsetzung periodisch. Er bestimmt die IKT-Standarddienste für die ganze Bundesverwaltung und die Art, wie diese verwaltungsintern oder -extern bezogen werden, wie er per Communiqué mitteilt. Standarddienste sind Informatikleistungen, die in der Bundesverwaltung vielfach und unter gleichen oder ähnlichen Anforderungen verwendet werden (Bsp. Telekommunikation). Zudem bestimme der Bundesrat nun auch, in welchen Bereichen die IKT mittels detaillierteren Vorgaben (Standards, Prozesse, Methoden, Architekturen) gesteuert werden soll. Im Bereich der Informatiksicherheit erlässt der Bundesrat Weisungen. Zudem entscheidet er auf Grund eines übergeordneten IKT-Portfoliomanagements und im Rahmen des Budgetprozesses über die Zuweisung von IKT-Mitteln.

Die Generalsekretärenkonferenz GSK wiederum nehme auf der Stufe Bund die Geschäftssicht in der Beurteilung von IKT-Geschäften wahr, indem sie relevante Bundesratsgeschäfte vorberät. Der departementsübergreifende Informatikrat Bund werde zum fachberatenden Organ der Informatiksteuerung.

Das Informatikstrategieorgan Bund (ISB) - künftig Informatiksteuerungsorgan genannt - wird zum operativen Steuerungsorgan des Bundesrates, ähnlich wie bei anderen Ressourcenbereichen: Es erlässt die IKT-Vorgaben in den vom Bundesrat bezeichneten Bereichen. Zudem ist es für die zentrale Führung der Standarddienste verantwortlich (Anforderungs-, Anbieter- und Leistungsmanagement). Dabei sollen die Anforderungen aller Departemente und der Bundeskanzlei berücksichtigt und konsolidiert werden. Der bisherige Informatikrat Bund und der Ausschuss Informatiksicherheit werden neu zu Konsultativorganen des ISB.

In der bisherigen Bundesinformatikverordnung von 2003 hatte der Bundesrat die strategische Gesamtverantwortung im Bereich IKT dem Informatikrat des Bundes delegiert, der sich aus Vertretern aller Departemente und der Bundeskanzlei zusammensetzt.

Auf Grund der total revidierten Bundesinformatikverordnung (BinfV) sowie der neuen IKT-Strategie Bund 2012-2015 konnte der Bundesrat auch den Bericht zur Abschreibung der Motion Noser „IT-Leistungserbringer zentralisieren" (07.3452) verabschieden. Noser verlangte vor allem aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine weitere Zentralisierung der internen Leistungserbringer der Bundesverwaltung beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Der Bundesrat hat schon in seinen Antworten auf die Motion selber und auf die Anfrage des Motionärs zum Umsetzungsstand des Vorstosses eine undifferenzierte Umsetzung der Motion in Frage gestellt, die Motion aber angenommen, weil er im Bereich der Optimierung der Leistungserbringung noch Potential sieht. Mit der nun vorliegenden total revidierten BinfV, die grundsätzlich auch von den Finanzkommissionen von National- und Ständerat unterstützt wird, hat der Bundesrat Leitplanken für die Steuerung der IKT vorgelegt, die zusammen mit der IKT-Strategie Bund sowie den sich immer mehr ergänzend ausgestalteten Produkteportfolios der internen Leistungserbringer einen wesentlichen Teil dieses Potentials ausschöpfen beziehungsweise. eine ähnliche Wirkung erzielen dürften, wie vom Motionär grundsätzlich angestrebt. Die Motion kann unter diesen Bedingungen abgeschrieben werden.