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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung festgelegt, dass in der Bundesinformatik die elektronische Geschäftsverwaltung "Gever" künftig zentral, als IKT-Standarddienst, geführt werden soll. Zudem hat er die Erweiterung des bestehenden IKT-Standarddienstes für die Identitäts- und Zugangsverwaltung IAM beschlossen. Die Content Management Systeme (CMS) zur Bewirtschaftung von Webauftritten sollen aber vorerst noch nicht zentral geführt werden, so der Bundesrat in einem Communiqué dazu.

Bereits Ende 2011 hat der Bundesrat beschlossen, dass Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen, zentral geführt werden. Für die Führung dieser so genannten IKT-Standarddienste hat er das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) beauftragt. Aktuell führt das ISB die Datenkommunikation, Büroautomation inkl. UCC und Sprachkommunikation, Verzeichnisdienste und Identitäts- und Zugangsverwaltung IAM Version 1. Um weitere Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen, hat der Bundesrat nun heute beschlossen, dass künftig neu auch die elektronische Geschäftsverwaltung (Gever) als IKT-Standarddienst geführt wird und der bestehende Standarddienst IAM erweitert werden soll.

Unter der Leitung der Bundeskanzlei (BK) wird zurzeit mit dem Programm "Einführung und Realisierung Gever Bund" in der Bundesverwaltung die elektronische Geschäftsverwaltung bis Ende 2018 flächendeckend eingeführt. Gever soll eine effiziente und transparente Geschäftsabwicklung ermöglichen und deren Nachvollziehbarkeit sicherstellen. Zum Einsatz kommt ein Produkt, welches der Bund mittels WTO-Ausschreibung beschafft hat. Der Bundesrat hat mit dem heute verabschiedeten Marktmodell festgelegt, dass die Bundeskanzlei Gever ab sofort bis zum Programmende zentral führt. Als Leistungserbringer ist das ISCeco im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bereits bestimmt. Das ISB wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Programm Gever Bund, den IKT-Standarddienst Gever organisatorisch aufzubauen und dessen Führung zu planen. Der Aufbau des neuen Standarddienstes werde durch bundesinterne Kreditverschiebung haushaltsneutral erfolgen, so der Bundesrat im Communiqué.

Seit dem 1. Januar 2015 führt das ISB einen Teil der bereits bestehenden IAM-Leistungen zentral als IKT-Standarddienst IAM Version 1. Durch IAM soll garantiert werden, dass nur Personen und Maschinen auf die Daten und Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können, die dazu authentifiziert und autorisiert sind. Mit dem 2014 gestarteten Programm IAM Bund wurde zudem evaluiert, wie die verschiedenen dezentral eingesetzten IAM-Lösungen der Bundesverwaltung zum bestehenden Standarddienst hinzu und somit zu einem abgestimmten Gesamtsystem zusammengeführt werden können. Auf Basis der Ergebnisse hat das ISB in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei den erweiterten Standarddienst IAM erarbeitet. Dieser wurde heute vom Bundesrat verabschiedet und soll bis 2020 umgesetzt werden. Ziel sei es gemäss Mitteilung, den bestehenden in den erweiterten Standarddienst zu überführen und damit die IKT langfristig auf ein Gesamtsystem IAM Bund auszurichten, die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sicherzustellen und schliesslich den Einsatz von IAM möglichst wirtschaftlich zu betreiben.

Bei der Leistungserbringung wird laut Mitteilung am bisherigen Marktmodell festgehalten: Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist für die Verteilung der digitalen Bundesidentitäten sowie zur Absicherungen von E-Government-Diensten für die breite Öffentlichkeit zuständig. Das Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sorgt für IAM-Dienste zur Absicherung von Anwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, insb. der Polizeianwendungen.

Der erweiterte IKT-Standarddienst IAM soll zur Erhöhung der Sicherheit der Daten und Anwendungen beitragen und Angriffe auf die Bundesverwaltung oder ihr nahestehenden Verwaltungseinheiten erschweren. Im Eintretensfall könnten Schäden dank frühzeitiger Erkennung und klar definierten Prozessen minimiert werden. Die Finanzierung für die Führung und Weiterentwicklung des IKT-Standarddienstes erfolgt demnach haushaltsneutral.

Content Management Systeme (CMS) zur Bewirtschaftung von Webauftritten würden sich grundsätzlich als IKT-Standarddienste eignen. Heute sind in der Bundesverwaltung jedoch verschiedene CMS-Produkte im Einsatz, die zusammengeführt werden müssten. Umfassende Abklärungen des EFD/ISB mit den Beteiligten hätten aber ergeben, dass der Zeitpunkt für eine Zusammenführung der bestehenden Plattformen und darauf aufbauend die Führung von CMS als IKT-Standarddienst aus beschaffungsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen noch nicht sinnvoll sei. Der Bundesrat habe deshalb beschlossen, vorerst auf die Einführung eines IKT-Standarddienstes CMS zu verzichten, bis die bestehenden Lösungen amortisiert seien. Bis dahin soll das ISB anhand einer Strategie eine Vorgehensweise mit verschiedenen Massnahmen erarbeiten, um für den nächsten Produktlebenszyklus mögliche Einsparungen aufzuzeigen. Ziel sei es, spätestens im Jahr 2023 auf eine bundesweit einheitliche Lösung zu migrieren und diese als IKT-Standarddienst zu führen, betont der Bund abschliessend.