Symbolbild:Bund

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Diese soll den Grundstein für die weitere Umsetzung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes im Bereich Unternehmen setzen und für Klarheit und Transparenz rund um die Definition und die Bearbeitung dieser Daten sorgen. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sehe die Erweiterung der im Internet öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärke so das Potential des Referenzinformationssystems GWR, heisst es in der Mitteilung dazu.

Neben zahlreichen Daten fachspezifischer Natur – wie etwa Angaben über das Einkommen und Vermögen natürlicher Personen für die Steuerverwaltung oder Informationen über die Arbeitsunfähigkeit von Personen für das Sozialversicherungsamt – gibt es beim Bund einen Kernbestand von sogenannten "Stammdaten", die unabhängig vom Fachgebiet grundsätzlich für alle Verwaltungsbehörden von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei um Daten, die der eindeutigen Identifikation natürlicher oder juristischer Personen dienen.

Im Zeitalter der Digitalisierung erscheine es nun jedoch nicht mehr sinnvoll, dass jede Verwaltungseinheit individuell in einer eigenen Datenbank dieselben Stammdaten führe und pflege. Dies gelte auch für die Stammdaten von Unternehmen, die künftig gemeinsam bewirtschaftet und den Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden sollen.

Dazu werde in der BURV nun transparent und klar geregelt, welche konkreten Informationen zu den Unternehmensstammdaten gehörten. Denn diese sollen in Zukunft über elektronische Schnittstellen sämtlichen Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Damit werde ein erster Schritt bei der Umsetzung der bundesrätlichen Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes vom 19. Dezember 2018 bzw. der Umsetzung des Once-Only-Prinzips gemacht, wonach die Verwaltung Daten bei jeder Person oder jedem Unternehmen möglichst nur einmal erheben soll, heisst es. Der Bundesrat habe heute einen entsprechenden Ergebnisbericht zur Kenntnis genommen und den weiteren Ausbau beauftragt. Zudem würden neu die für das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) relevanten Grundbegriffe der örtlichen und rechtlichen Einheit sowie des Unternehmens definiert und einzelne Artikel aus Transparenz und Klärungsgründen etwas angepasst.

Was die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) anbelangt, so dienen diese als Referenzdaten von Gebäuden und Wohnungen sowohl für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung wie auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Bei der Totalrevision dieser Verordnung im Jahr 2017 seien die öffentlich zugänglichen Daten des Wohnungswesens relativ restriktiv definiert worden. Um der heutigen Situation gerecht zu werden, sollen nun zusätzliche Informationen darunterfallen. Damit werde die Voraussetzung geschaffen für E-Government-Dienste wie etwa den Nationalen Umzugsservice (eUmzug): alle Bürger, die umziehen, können dort angeben, in welche Wohnung sie umziehen. Dies erfordere jedoch genügend öffentlich zugängliche Daten zu den Wohnungen, damit diese eindeutig identifiziert werden können.

Darüber hinaus sollen neu auch gebäudetechnische Installationen öffentlich zugänglich gemacht werden. So könnten die Daten der Heizsysteme für das Monitoring des CO2-Ausstosses der Gebäude vereinfacht zur Verfügung gestellt werden.