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Der Bund soll Daten in Zukunft nach einheitlichen und verbindlichen Regeln bewirtschaften. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Grundlagen der Datenpolitik und der sogenannten Datengouvernanz zur Kenntnis genommen und weitere Aufträge erteilt. Unter anderem soll eine neue Verordnung zur Datenbearbeitung erarbeitet werden, teilt er via Aussendung mit. Damit werde eine weitere wichtige Voraussetzung für die digitale Transformation der Bundesverwaltung geschaffen, heisst es.

Der Bundesrat konkretisiere somit die Umsetzung bereits beschlossener Aufträge wie beispielsweise der nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) und der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes, wird in der Mitteilung betont. Dabei würden insbesondere auch Erkenntnisse aus bestehenden Bereichen wie der Geoinformation berücksichtigt.

In der Bundesverwaltung soll insgesamt das Verständnis von Daten als strategische Ressource zum Nutzen der Öffentlichkeit gefördert werden. Sogenannte Silos in der Datenhaltung sollen überwunden werden. Dies mit dem Ziel, einen effizienteren Austausch von Daten innerhalb der Verwaltung zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, setze die Datengouvernanz verbindliche Leitplanken für die gesamte Bundesverwaltung, ist der Aussendung weiters zu entnehmen.

Von den Grundsätzen der Datengouvernanz sollen insbesondere die Kunden der Bundesverwaltung provitieren. Bürger sowie Unternehmen sollten ihre Daten im Kontakt mit den Behörden möglichst nur einmal erfassen müssen und sie sollen Änderungen an einer einzigen Stelle vornehmen können. In Übereinstimmung mit der Digitalisierungsstrategie des Bundes werde dieser Grundsatz festgehalten, dass Daten möglichst nur einmal erfasst werden sollen. Dies nenne sich "Once-Only-Prinzip" und gelte als gute Praxis in der Informatik.

Die Datengouvernanz soll zudem regeln, wie Daten innerhalb der Verwaltung unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mehrfach genutzt und geteilt werden ("Mehrfachnutzung") können. Der Datenschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Die Bundesverwaltung sei dazu verpflichtet, Daten zu schützen und Geheimnishaltungspflichten zu gewährleisten. Eine zentrale Speicherung der Daten sei nicht vorgesehen.

Die operative Umsetzung der nun festgehaltenen Datengouvernanz folge in den jeweiligen Verwaltungseinheiten unter Begleitung eines neu zu schaffenden Fachgremiums zu Datenmanagement und Dateninteroperabilität der Bundesverwaltung. Das Fachgremium tage unter dem Vorsitz der Bundeskanzlei und des Departements des Innern EDI.

Als nächsten Schritt erarbeite das Departement des Innern EDI (Bundesamt für Statistik BFS) in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Bundeskanzlei eine Verordnung im Bereich der Datenbearbeitung, heisst es in der Mitteilung weiters. Diese soll dem Bundesrat bis voraussichtlich Ende 2022 vorgelegt werden. Zudem ergänze die Bundeskanzlei die bestehende Verordnung über die digitale Transformation VDTI um einen Bereinigungsmechanismus bei strukturellen Problemen in der Datennutzung.