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In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr rund 80 Prozent der Betreibungsverfahren elektronisch abgewickelt. Damit ist das Projekt "eSchKG" eines der meist genutzten E-Government-Angebote der Schweiz, wie es in einer Aussendung des Bundesamtes für Justiz heisst.

In der Schweiz können Gläubiger bereits seit 2007 ihre Betreibungsbegehren elektronisch einreichen und bearbeiten und damit Zeit, Kosten und Papier sparen. Die neusten Zahlen zeigen, dass die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen immer beliebter wird. Im Jahr 2023 wurden erstmals über 2,2 Millionen Betreibungsbegehren elektronisch abgewickelt. Das entspricht rund 80 Prozent aller Betreibungen in der Schweiz. Damit ist das Projekt eSchKG eines der meist genutzten E-Government-Angebote der Schweiz.

Zusammen mit Betreibungsämtern, Gläubigern sowie Softwareherstellern hat das Bundesamt für Justiz BJ den eSchKG-Standard für den elektronischen Austausch von Betreibungsdaten entwickelt. Gestartet wurde das Projekt 2007 und Ende 2007 wurden die ersten 32 Betreibungsbegehren nach dem eSchKG-Standard eingereicht. In den folgenden Jahren stieg diese Zahl langsam an. ESchKG wurde für das Massengeschäft entwickelt und wird von allen Betreibungsämtern in der Schweiz unterstützt. Seit 2011 sind die Betreibungsämter verpflichtet, Eingaben auch elektronisch entgegen zu nehmen.