Datenschutzbehörde untersagt den umstrittenen AMS-Algorithmus
Verfasst von inuit/hk am Fr, 21. August 2020 - 11:21Nach einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) darf das AMS (Arbeitsmarktservice) den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht einführen. Das hätte am 1. Jänner 2021 flächendeckend geschehen sollen, nachdem der erste geplante Starttermin Mitte 2020 wegen der Corona-Pandemie verschoben wurde.