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Französische Arbeitnehmer haben es schön. Ihnen gesteht der Staat rechtlich grundsätzlich zu, Kommunikationsmittel wie Smartphones für berufliche Zwecke nach Feierabend abzuschalten. Seit dem Jahreswechsel gilt im Arbeitsrecht erstmals eine entsprechende neue Bestimmung für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern.

Die Regelung erlaubt es Beschäftigten demnach, berufliche E-Mails und Telefonate ausserhalb der Arbeitszeiten zu ignorieren, wie das französische Arbeitsministerium laut der Nachrichtenagentur DPA in einer Aussendung dazu schreibt. In welchem Umfang die Unternehmen das "Recht auf Abschalten“ verankern, soll zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Die Regelung ist Teil der Reformen im französischen Arbeitsrecht, die den Namen der zuständigen Ministerin Myriam El Khomri tragen. Das Ministerium verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Eleas, derzufolge 37 Prozent der befragten Angestellten ihre beruflichen Kommunikationsmittel auch nach Feierabend oder am Wochenende nutzen.