Julian Assange und seine künftige Frau Stella Moris (Bild:Twitter)

Dem in London inhaftierten Wikileaks-Gründer Julian Assange ist es im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht erlaubt, vor das höchste britische Gericht ziehen. Der Supreme Court in London teilte der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges Anwälten abgelehnt zu haben. Und zwar mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür.

Zur Erinnerung: Der Londoner High Court hatte im vergangenen Dezember grünes Licht für eine Auslieferung des 50-Jährigen in die USA gegeben, woraufhin Assanges Anwälte Einspruch ankündigten. Im Jänner hatte der High Court den Weg für einen solchen Berufungsantrag freigemacht.

Hintergrund dazu ist, dass die US-Justiz Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen will. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine unzähligen Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll. Assange sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.