Im Visier der US-Börsenaufsicht: Elon Musk (Bild: Duncall Hull/CC BY-SA 3.0)

Als Elon Musk Anfang April bekanntgab, als Aktionär bei Twitter einzusteigen, legte der Aktienkurs kurzerhand einen Höhenflug hin. Mit einem Anteil von 9,2 Prozent ist Musk grösster Investor des Kurznachrichtendiensts. Allerdings waren nicht alle von den Neuigkeiten begeistert. Wenige Tage später starteten mehrere Aktionäre eine potenzielle Sammelklage wegen angeblichen Wertpapierbetrugs. Der Grund: Musk soll die gesetzliche Meldefrist für sein Investment nicht eingehalten haben. Nun hat die US-Börsenaufsicht (SEC) eine Untersuchung eingeleitet.

Laut US-Recht muss der Kauf von mehr als fünf Prozent der Firmenanteile eines börsennotierten Unternehmens innerhalb von zehn Tagen bei der Börsenaufsicht gemeldet werden. Eine Frist, die Musk im Falle Twitters nicht eingehalten hat. Laut dem "Wall Street Journal" könnte ihm das mehr als 143 Millionen Dollar gespart haben.

Die Schwelle soll er demnach schon am 14. März überschritten haben, wonach er seinen Kauf spätestens am 24. hätte melden müssen. Öffentlich bekannt wurde sein Einstieg als Grossaktionär allerdings erst am 4. April, am selben Tag meldete er diesen auch bei der SEC. Kurz darauf schoss der Aktienkurs laut dem Bericht um 27 Prozent in die Höhe. Die Zwischenphase, in der niemand von seinem Einstieg wusste, habe ihm allerdings die Möglichkeit gegeben, mehr Aktien zu einem niedrigeren Preis zu kaufen.