Schlechter Wind für eine Klage von Telefonica in Deutschland (Symbolbild: Pixabay/ Nandr Bennett)

Der von der deutschen Bundesnetzagentur gewählte Weg, Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G zu versteigern, ist rechtmässig gewesen. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht bestätigte in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Urteil die Entscheidung der Netzagentur zu einer Versteigerung. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht wies deshalb eine Klage des Telekommunikationsunternehmens Telefonica Deutschland ab. Die Frequenzauktion hatte im vergangenen Jahr 6,5 Milliarden Euro eingebracht.

Telefonica hatte bereits im Juni 2018 Klage gegen die kurz zuvor von der Bundesnetzagentur getroffene Grundsatzentscheidung für die Vergabe eingereicht. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass Frequenzen in das Versteigerungsverfahren einbezogen seien, für die noch bis zum Jahr 2025 Nutzungsrechte bestünden. Die Klage scheiterte im Februar 2019 bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage nun ebenfalls ab. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Netzagentur sich für eine Versteigerung entschieden habe. Dieses Verfahren sei das gesetzlich vorgesehene Regelverfahren für die Vergabe knapper Frequenzen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.