Elektronische Identität (Symbolbild: Pixabay7Pixxlteufel)

Nach einer mehrheitlichen Ablehnung einer privaten E-ID bei der Abstimmung im März des letzten Jahres steht mittlerweile eine staatliche Lösung bereit. Künftig soll der Bund eine App für das Smartphone anbieten, mit der man sich sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen kann. Ein Fokus gilt der Datensicherheit. Der Bund hat nun die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 20. Oktober dieses Jahres.

Hintergrund dazu ist, dass der Bundesrat nach der Ablehnung des Bundegesetzes über elektronische Identifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt hatte, in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem Eidgenössischen Finanzdepartement, eine sichere staatliche elektronische Identifizierung zu entwerfen. Inzwischen hat der Nationalrat sechs gleichlautende Motionen aus allen Fraktionen gutgeheissen mit dem Anliegen, ein staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität zu schaffen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat am 13. Juni 2022.

Um bereits zu einem frühen Zeitpunkt interessierte Kreise in die Erarbeitung des neuen Gesetzes einzubeziehen, hat das Bundesamt für Justiz (BJ) im Herbst 2021 eine informelle öffentliche Konsultation durchgeführt. Dazu gingen rund 60 Stellungnahmen ein. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 einen Richtungsentscheid gefällt und die Grundsätze der neuen staatlichen E-ID festgelegt. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Oktober 2022.

Mit der neuen E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können.

Der Bund soll eine App für das Smartphone anbieten, in der die E-ID sicher verwaltet werden kann. Die E-ID kann sowohl im Internet - zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs - als auch im analogen Kontext - beispielsweise zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol - zum Einsatz kommen. Anders als bei der abgelehnten Vorlage ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibt die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient.

Die Anwender der künftigen staatlichen E‑ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll - wie in den Motionen gefordert - durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Der Bundesrat will das Gesetz zudem technologieneutral formulieren, um auf Entwicklungen reagieren zu können. In jedem Fall soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten, damit die E-ID dereinst auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könne, heisst es.

Die Nutzung einer E-ID ist freiwillig und kostenlos. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin auch in einem analogen Prozess angeboten. Gleichzeitig müssen alle Behörden, auch Kantone und Gemeinden, die E-ID akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen, so zum Beispiel bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder eines Betreibungsregisterauszugs.

Die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur soll auch von kommunalen und kantonalen Behörden sowie Privaten genutzt werden können (Ökosystem). Heute werden Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge sowie Diplome oder Tickets und Mitgliederausweise meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt. Mit der geplanten Infrastruktur sollen diese künftig auch als digitale Nachweise herausgegeben und in der vom Bund zur Verfügung gestellten App sicher verwaltet werden können. Die Öffnung der Infrastruktur für Private könne schrittweise erfolgen, so der Bundesrat.